12. Oktober 2023 / Aus aller Welt

Grausamer Tod eines Mädchens - Mörder bleibt hinter Gittern

Er ermordete die Spielplatzfreundin seines Sohnes und verging sich an der Leiche des Mädchens. Für die unfassbar grausame Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hat das nun bestätigt.

Die lebenslange Verurteilung des Mannes wegen Mordes an einer Sechsjährigen in Baden-Baden ist rechtskräftig.

Die lebenslange Haftstrafe für den furchtbaren Mord an einer Sechsjährigen in Baden-Baden ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Donnerstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. August dieses Jahres die Revision des Angeklagten weitgehend verworfen. Der nun 35-Jährige war vom Landgericht Baden-Baden am 29. November letzten Jahres unter anderem wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Auch wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Straßenbauer das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember 2021 aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. Laut Gericht verstümmelte der Mann zudem den Leichnam auf schlimmste Weise. Die Sechsjährige hatte beim Sohn des Angeklagten übernachtet - der Junge war ihr Spielplatzfreund. Das grausame Geschehen hatte überregional für Entsetzen gesorgt.

Ruf als liebevoller Vater

Der gelernte Straßenbauer galt als zuverlässiger und liebevoller Vater. Bei Kindern war er beliebt. Nichts deutete für die Mutter des Mädchens darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte. Was genau sich in der Nacht in dem Haus abspielte, konnte das Gericht nicht gänzlich klären. Klar ist: Das Kind wurde mit einem Halsschnitt getötet. Danach schändete und verstümmelte der Angeklagte dem Gericht zufolge den Leichnam auf «schlimmste Weise» und legte Feuer - wohl, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Vier Verwandte des Mannes schliefen zu der Zeit im Haus.

Laut Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts nur insoweit auf, als dieses einem sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenkläger stattgegeben hatte. Der BGH ist der Anklagebehörde zufolge der Auffassung, dass der von den Eltern des getöteten Kindes gestellte Antrag auf Zahlung eines Hinterbliebenengeldes aus formalen Gründen unzulässig gewesen ist. Einzelheiten wurden nicht bekannt. Das BGH-Urteil ist noch nicht veröffentlicht.


Bildnachweis: © Uli Deck/dpa
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Brückeneinsturz in Dresden - Desaster mit glimpflichem Ende
Aus aller Welt

Ein Teil der Carolabrücke in Dresden stürzt in der Nacht in die Elbe. Eine wichtige Verkehrsader ist unpassierbar. Die Stadt entgeht knapp einer Katastrophe. Wie konnte das passieren?

weiterlesen...
Umgestaltung der Harderstraße
Aktuelles aus der Region 10

Nächster Bauabschnitt beginnt, Vollsperrung ab Mittwoch

weiterlesen...
Nacht der Museen am 7. September
Aktuelles aus der Region 10

Programm zur Nacht der Museen

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Vorsichtiges Aufatmen an Elbe - Aufräumen in Flutgebieten
Aus aller Welt

Die Pegelstände an der Elbe in Sachsen gehen langsam zurück. Im polnischen Breslau ist das Schlimmste noch nicht überstanden. Ein Überblick.

weiterlesen...
Mode in Mailand: Von Superheldinnen bis Blütenpracht
Aus aller Welt

Wie wird die Damenmode in der Saison Frühjahr/Sommer 2025? Bei der Mailänder Fashion Week gibt es einen Vorgeschmack. Teils erinnern die Frauen auf dem Laufsteg an Heldinnen aus Comics.

weiterlesen...
Tod in der Toskana - Zwei deutsche Schülerinnen überfahren
Aus aller Welt

Ein gewöhnlicher Abend nach der Hauptsaison in einem Strandbad am Mittelmeer. Plötzlich rast ein Auto in die Fußgänger: Zwei Teenager sterben. Auf die Frage nach dem Warum gibt es noch keine Antwort.

weiterlesen...