30. Juni 2024 / Aus aller Welt

Verurteilter Straftäter aus Sicherungsverwahrung entkommen

Fünf Jahre Haft verbüßte ein 57-Jähriger wegen Körperverletzung und Vergewaltigung. Seit 2015 saß er in Sicherungsverwahrung. Er konnte während eines Ausgangs entkommen.

Ein Straftäter ist aus einer Sicherungsverwahrung entkommen und auf der Flucht (Illustration).

Ein verurteilter Straftäter ist in Berlin während eines begleiteten Ausgangs aus der sogenannten Sicherungsverwahrung entkommen.

Der Mann sei seit Samstagnachmittag gegen 17.25 Uhr auf der Flucht, teilte die Justiz-Senatsverwaltung mit. Wie er entkommen konnte, werde derzeit untersucht. Der 57-Jährige kam den Angaben zufolge von einem Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln. Dabei hätten ihn zwei Justizbeamte begleitet, hieß es auf Anfrage. 

Der Mann war laut Senatsverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seither war er in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. «Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab», teilte die Senatsverwaltung weiter mit. 

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben.

Erst eine gute Woche vorher war es in Berlin zu einer weiteren Flucht gekommen. Ein zweifacher Mörder war von seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haft nicht ins Gefängnis zurückgekehrt. Rund 54 Stunden später wurde er aber in Brandenburg gefasst.


Bildnachweis: © Carsten Rehder/dpa
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